Wahl der Schöffinnen, Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028

Presse­mittei­lung vom 7. Februar 2023

Vorbereitung der Wahl der Schöffinnen, Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028  

In jedem fünften Jahr hat der Rat der Gemeinde Waldfeucht eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendhilfeausschuss des Kreises Heinsberg eine Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen aufzustellen und dem Amtsgericht Heinsberg vorzulegen.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen versehen werden.

Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Die vorgeschlagenen Personen für das Jugendschöffenamt sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. 

Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Waldfeucht, die sich für diese Ehrenämter interessieren und zu Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt sind,
können sich bis zum 29. März 2023 beim Bürgermeister, Fachbereich Ordnung und Soziales, Lambertusstraße 13, 52525 Waldfeucht, Tel. 02455-399130 melden.

Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet unter www.schoeffenwahl.de, www.justiz.nrw.de, www.schoeffen-nrw.de und www.schoeffen.de.