Pressemitteilung – Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Mit Beginn der diesjährigen Gartensaison weist die Gemeindeverwaltung Waldfeucht darauf hin, dass das Verbrennen pflanzlicher Abfälle grundsätzlich nach den bundes- und landesrechtlichen Vorschriften des Abfallrechtes verboten ist, nachdem im Jahre 2003 in Nordrhein-Westfalen die sog. Pflanzen-Abfall-Verordnung aufgehoben wurde.

Der Kreis Heinsberg hat zwar im Jahre 2005 eine Allgemeinverfügung über Ausnahmeregelungen zur Verbrennung von Grünabfällen erlassen. Diese Verfügung regelt allerdings nur die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen, die im Rahmen von Pflegemaßnahmen im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf Flächen des Vertragsnaturschutzes entstehen oder auf Streuobstwiesen oder sonstigen vergleichbaren ökologisch wertvollen und landschaftsprägenden  Flächen (z.B. Hecken) anfallen. Jede andere Verbrennung von Grünschnitt oder anderen Abfällen ist unzulässig.

Bei der Ausnahmeregelung ist zu beachten, dass eine Verbrennung nur zulässig ist auf Grundstücken, die 100 m von Wohngebäuden, 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen und 10 m von befestigten Wirtschaftswegen entfernt sind.

Der Verbrennungsvorgang darf nur nach vorheriger Anmeldung beim Ordnungsamt der

Gemeinde Waldfeucht Tel. 02455 – 399 136 oder 139 und bei der Feuerwehrleitstelle in Erkelenz Tel. 02452 – 13 7000 erfolgen und muss innerhalb von 2 Stunden beendet sein.

Hierbei müssen die pflanzlichen Abfälle so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. Die Verbrennung ist nur montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr zulässig. Das Feuer ist ständig von 2 Personen bis zum Erlöschen zu beaufsichtigen.

Weitere Vorgaben können der Allgemeinverfügung des Landrates, die im Serviceportal des Kreises Heinsberg unter https://service.kreis-heinsberg.de/ (dort unter: Umwelt, Freizeit & Tiere Abfall  Bio- und Grünabfälle Downloads) zu finden ist, entnommen werden oder beim Ordnungsamt der Gemeinde Waldfeucht (siehe oben) erfragt werden.

Bevor Grünschnitt zur Verbrennung angemeldet wird, sollte überlegt werden, ob nicht über die gemeindliche Grünschnittabholung eine Entsorgung möglich ist bzw. mit Wertkarten der Gemeinde der Grünschnitt bei zwei Recyclinghöfen in Haaren bzw. Heinsberg abgegeben werden kann.

Die Gemeindeverwaltung bittet die Bevölkerung zur Vermeidung ordnungsbehördlicher Verfahren um Beachtung dieser Vorschriften.

Waldfeucht, im März 2023
Gemeinde Waldfeucht
Der Bürgermeister
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