Veröffentlichung nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW

Mit dieser Veröffentlichung kommt die Gemeinde Waldfeucht ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach und stärkt zugleich die Transparenz kommunalpolitischer Entscheidungen. Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, sich über die nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz offenzulegenden Angaben der Mitglieder des Rates sowie weiterer betroffener Mandatsträger zu informieren.

Veröffentlicht werden ausschließlich die gesetzlich vorgesehenen Informationen. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu ausgeübten Berufen sowie vergüteten und ehrenamtlichen Tätigkeiten, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten oder anderen Gremien sowie weitere nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz offenzulegende Funktionen. Persönliche Daten, die nicht von der gesetzlichen Veröffentlichungspflicht erfasst sind, werden selbstverständlich nicht veröffentlicht.

Die veröffentlichten Angaben werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben regelmäßig aktualisiert.

Die Veröffentlichung finden Sie hier:
Veröffentlichung nach § 7 KorruptionsbG