Wie der Löwe seine Krone und seinen zweiten Schweif wiederbekam
Das Wappen der Gemeinde Waldfeucht geht auf ein Siegel zurück, das sich auf mehreren Urkunden von 1345 bis 1355 findet. Das Siegel zeigt den zweigeschwänzten bekrönten Löwen mit der Umschrift: „Sigilum Judicis et Scabonarum Watvocht“ (Siegel des Gerichtes und der Schöffen zu Waldfeucht). Der dreizinkige Forsthaken (auch als Wolfsangel oder als Mauerhaken gedeutet) unterhalb des Löwen wird seit 1484 im Waldfeuchter Wappen abgebildet. Zu dieser Zeit kam Waldfeucht zum Herzogtum Jülich und musste fortan statt des oben genannten den Jülicher Löwen in seinem Wappen führen – ungekrönt und einschwänzig. 1977 wurde der Gemeinde jedoch die Führung eines eigenen Wappens genehmigt. Damit kehrte der zweischwänzige, bekrönte Löwe wieder ins Waldfeuchter Wappen zurück.
Die amtliche Wappenbeschreibung in der Urkunde des Regierungspräsidenten Köln vom 14.03.1977 lautet: „Über einem goldenen Schildfuß, darin ein schwarzer Forsthaken, in Rot ein bekrönter, zweigeschwänzter silberner Löwe“.
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